Teilnahmebedingungen
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer!
Wir freuen uns, dich bei unseren Kursen, Seminaren oder Freizeiten begrüßen zu können. Die nachstehenden Teilnahmebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des abzuschließenden Vertrages.
Im nachfolgenden Text bedeutet TN „Teilnehmer/-in“ und ABÖJ steht für „Arbeitskreis Bibelorientierter Österreichischer Jugend“ sowie alle in dessen Auftrag handelnden Personen. Dies schließt auch Adonia-Österreich als Arbeitszweig des ABÖJ mit ein.
Anmeldung
1.1. Folgende Angaben sind bei der Anmeldung zu machen:
Name, Vorname, Geschlecht, Straße/Nr., PLZ, Ort, Geburtsdatum, Telefon, Mail, Kurs/Seminar/Freizeit, sowie weitere für die Organisation und Durchführung des Kurses, Seminares oder der Freizeit notwendigen Angaben.
1.2. Die Kursleitung behält sich das Recht vor, Anmeldungen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, zurückzuweisen.
1.3. TN aus ABÖJ-Partnergemeinden haben Vorrang gegenüber Nichtmitgliedern.
Vertragsabschluss
2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der/die TN – bei Minderjährigen vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter/in – dem ABÖJ den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung und aller darin enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an.
2.2. Es ist das Ziel des ABÖJ, auch Personen mit besonderen Bedürfnissen die Teilnahme an seinen Angeboten zu ermöglichen, soweit dies nach der Art der Angebote und insbesondere den Gegebenheiten der Anreise und der Unterkunft möglich ist. Hierzu sind jedoch genaue Angaben zur Art und Umfang der speziellen Bedürfnisse bereits in der Anmeldung unbedingt erforderlich. Dasselbe gilt bei andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
2.3. Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Teilnahmebestätigung zustande und wird dadurch rechtsverbindlich, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wird oder nicht.
2.4. An- und Abreise sind von den TN selbst zu organisieren. Von Beginn bis Ende der Veranstaltung übernimmt der ABÖJ die Aufsichtspflicht für die angemeldeten minderjährigen TN in einem dem Alter nach angemessenem Umfang.
Anzahlung, Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss – also Zugang der Teilnahmebestätigung – wird, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, eine Anzahlung von 20% des Preises, mindestens aber € 50,–, jedoch nicht mehr als € 250,– pro TN fällig. Die Anzahlung wird vollständig auf den Kurs-, Seminar-, oder Freizeitbetrag angerechnet.
3.2. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Beginn zahlungsfällig, soweit der Kurs, das Seminar oder die Freizeit nicht mehr aus den in 5.3. genannten Gründen abgesagt werden kann.
Rücktritt des TN, Nichtantritt der Freizeit oder des Kurses
4.1. Abmeldungen verursachen Umtriebe und Kosten.
Deshalb behält sich der ABÖJ das Recht vor, für die ihm entstandenen Aufwände im Falle eines
Rücktritts durch den/die TN eine Entschädigung zu verrechnen.
- Bei Wochenkursen: € 50,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 100,– bei Abmeldung in der Woche vor Beginn des Kurses.
- Bei Wochenendkursen, Seminaren: € 20,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 40,– bei Abmeldung in der Vorwoche.
- Bei Freizeiten: € 50,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 100,– bei der Abmeldung in der Vorwoche.
4.2. Wer ohne persönliche Abmeldung einem Kurs, Seminar bzw. einer Freizeit fernbleibt, hat den vollen Betrag zu bezahlen.
4.3. Ist der TN aufgrund einer nicht vorhersehbaren Krankheit bzw. eines Unfalls an der Teilnahme verhindert, wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests von der Entschädigung abgesehen.
Rücktritt und Kündigung durch den ABÖJ
5.1. Der ABÖJ kann den Vertrag kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung durch die vom ABÖJ eingesetzten Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung die Durchführung des Kurses, Seminars bzw. der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitarbeit des ABÖJ oder gegen die Weisung der verantwortlichen Personen verstößt.
5.2. Die Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt und berechtigt, auf Kosten des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Der ABÖJ behält den vollen Anspruch auf den Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitpreis, erstattet jedoch ersparte Aufwendungen sowie Rückzahlungen.
5.3. Der ABÖJ kann vom Vertrag bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Bestimmungen zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den ABÖJ muss in der konkreten Ausschreibung oder – bei einheitlichen Regelungen – in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein (siehe „Besondere Vertragsgrundlagen“).
Der ABÖJ hat dies in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
Der ABÖJ ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder anderen wichtigen Gründen nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt des ABÖJ später als 4 Wochen vor Beginn ist unzulässig.
Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Angebot verlangen, wenn der ABÖJ in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage geltend zu machen.
Wird die Veranstaltung nicht durchgeführt, erhält der TN alle geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Muss ein Kurs, ein Seminar oder eine Freizeit aus Gründen (Wetter, amtliche Anordnungen, etc.), welche nicht im Einflussbereich des ABÖJ liegen vorzeitig beendet werden, findet keine Rückerstattung statt.
Versicherung
7.1. Versicherung ist Sache der TN. Im Schadensfall können keine Versicherungsansprüche an den ABÖJ gestellt werden.
Pflichten der TN und Grundsätze der Veranstaltung
8.1. Das Programm, zu dem sich der TN anmeldet, dient der Teilnahme an einer christlichen Lebensgemeinschaft. Das Bekenntnis zum christlichen Glauben bildet keine Teilnahmevoraussetzung, jedoch nimmt der TN zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung christliche Botschaften vermittelt werden.
8.2. Vom TN wird erwartet, dass er am gesamten angebotenen Programm teilnimmt.
8.3. Auf allen Kursen, Seminaren und Freizeiten herrscht ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.
8.4. Der/Die TN, bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigte, ist dazu verpflichtet, die Leitung mindestens 1 Woche vor Beginn über besondere Bedürfnisse, Allergien, Einschränkungen. zu informieren und gegebenenfalls notwendige Hilfsmittel und/oder Medikamente zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere das korrekte Ausfüllen des Persönlichen Informationsblattes. Das Unterlassen oder die unvollständige Angabe relevanter gesundheitlicher Einschränkungen kann dazu führen, dass der ABÖJ im Falle eines Vorfalls keine angemessenen Maßnahmen ergreifen kann, soweit ist der ABÖJ nicht für daraus resultierende Schäden oder Beeinträchtigungen verantwortlich.
8.5. Der ABÖJ bekennt sich zu einem umfassenden Safeguarding-Ansatz und setzt gezielte Präventionsmaßnahmen zum Schutz aller Teilnehmenden und Mitarbeitenden um. Dazu zählen ein verbindliches Schutzkonzept, verpflichtende Schulungen, die Vorlage von Strafregisterauszügen und Referenzschreiben für neue Mitarbeitende sowie das Bestehen einer unabhängigen Ombudsstelle als vertrauliche Anlaufstelle. Fehlverhalten, Diskriminierung sowie Übergriffe jeglicher Art werden nicht geduldet. Unterkünfte (Zimmer und Zelte) werden grundsätzlich nach Geschlecht getrennt vergeben. Doppelzimmer oder gemeinsame Zelte werden ausschließlich an verheiratete Paare vergeben. Alle Teilnehmenden sind angehalten, diese Grundsätze zu respektieren und zu einem sicheren und wertschätzenden Veranstaltungsumfeld beizutragen.
Als ABÖJ orientieren wir uns am Kinderschutzkonzept der Freikirchen in Österreich. Unter Prävention – ABÖJ, finden Sie das Schutzkonzept des ABÖJ.
8.6. Der/Die TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihm vom ABÖJ in Form von Info-Briefen oder mündlich zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu einer Einschränkung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Rechte führen.
8.7. Für die Durchführung von Kursen und Seminaren gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen:
Basiskurs: 12 Teilnehmende
Aufbau- und Teamleiterkurs: 6 Teilnehmende
Tagesseminare: 12 Teilnehmende
8.8. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis vier Wochen vor Beginn nicht erreicht, kann der Kurs oder das Seminar abgesagt werden.
8.9. Für die Durchführung von Freizeiten gelten die Mindestteilnehmerzahlen und Fristen, welche in der jeweiligen Ausschreibung angegeben sind.
8.10. Den Teilnehmenden ist es untersagt, Bilder, Videos oder Tonaufnahmen aus Kursen, Seminaren oder Freizeiten ohne Erlaubnis der darauf abgebildeten Personen in sozialen Netzwerken oder anderweitig zu veröffentlichen.
Stand: Bregenz, 24.01.2026