Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Liebe Kurs- und Seminarteilnehmende,
liebe Freizeitteilnehmende,

wir freuen uns, dich bei unseren Kursen, Seminaren bzw. Freizeiten begrüßen zu können.
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des abzuschließenden Vertrages. Im nachfolgenden Text bedeutet TN „Teilnehmer“ bzw. „Teilnehmerin“ und ABÖJ steht für „Arbeitskreis Bibelorientierter Österreichischer Jugend“ sowie alle in dessen Auftrag handelnden Personen.

 

1) Anmeldung
  1. Folgende Angaben sind bei der Anmeldung zu machen: Anrede, Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Telefon, Mail, Kurs/Seminar/Freizeit sowie weitere für die Organisation und Durchführung des Kurses, Seminars oder der Freizeit notwendigen Angaben.
  2. Die bzw. der TN ist damit einverstanden, dass die unter 1.1. gemachten Angaben elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden und für interne Zwecke verwendet werden.
  3. Mit der Anmeldung erteilt die bzw. der TN dem ABÖJ das Recht, dass die Adressangaben (Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Mail) bei Kursen und Seminaren im Rahmen einer gedruckten Teilnahmeliste allen Teilnehmenden mitgeteilt werden darf.
  4. Die Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung behält sich das Recht vor, Anmeldungen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, zurück zu weisen.
  5. TN aus ABÖJ-Mitgliedsgemeinden haben Vorrang gegenüber ABÖJ-Nichtmitgliedern.

 

2) Vertragsabschluss
  1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet die bzw. der TN – bei Minderjährigen vertreten durch die gesetzliche Vertretung  und diese(r) selbst – dem ABÖJ den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung und aller darin enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an.
  2. Es ist das Ziel des ABÖJ, Personen mit besonderen Bedürfnissen die Teilnahme an seinen Angeboten zu ermöglichen, soweit dies nach der Art der Angebote und insbesondere den Gegebenheiten der Anreise und der Unterkunft in Betracht kommt. Hierzu sind jedoch genaue Angaben zur Art und Umfang der besonderen Bedürfnisse bereits bei der Anmeldung (und nicht erst nach der Teilnahmebestätigung, vor Beginn oder später) unbedingt erforderlich. Dasselbe gilt bei andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
  3. Der Vertrag kommt – bei Minderjährigen mit diesem selbst und daneben mit der gesetzlichen Vertretung – ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande, bei kurzfristigen Buchungen später als 10 Tage vor Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitbeginn auch vorab durch eine mündliche oder telefonische Mitteilung des ABÖJ an die bzw. den TN bzw. die gesetzliche Vertretung, und führt zum rechtsverbindlichen Reisevertrag, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wird oder nicht.

 

3) Anzahlung, Restzahlung
  1. Mit Vertragsschluss – also Zugang der Anmeldebestätigung – wird, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, eine Anzahlung von 20% des Preises, mindestens aber € 50,–, jedoch nicht mehr als € 250,– pro TN fällig. Die Anzahlung wird voll auf den Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitbetrag angerechnet.
  2. Die Restzahlung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn zahlungsfällig, sofern der Kurs, das Seminar bzw. die Freizeit nicht mehr aus den in 5.3. genannten Gründen abgesagt werden kann.

 

4) Rücktritt des TN, Nichtantritt des Kurses, Seminars bzw. der Freizeit
  1. Abmeldungen verursachen Umtriebe und Kosten.
    Deshalb behält sich der ABÖJ das Recht vor, für die ihm entstandenen Aufwände im Falle eines Rücktritts durch die bzw. den TN eine Entschädigung zu verrechnen.

    1. Bei Wochenkursen: € 50,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 100,– bei Abmeldung in der Woche vor Beginn des Kurses.
    2. Bei Wochenendkursen, Seminaren: € 20,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 40,– bei Abmeldung in der Vorwoche.
    3. Bei Freizeiten: € 50,– bei Abmeldung nach Erhalt der Anmeldebestätigung; € 100,– bei der Abmeldung in der Vorwoche.
  2. Wer ohne persönliche Abmeldung einem Kurs, Seminar bzw. einer Freizeit fernbleibt, hat den vollen Betrag zu bezahlen.
  3. Ist die bzw. der TN aufgrund einer nicht vorhersehbaren Krankheit bzw. eines Unfalls an der Teilnahme verhindert, wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests von der Entschädigung abgesehen.

 

5) Rücktritt und Kündigung durch den ABÖJ
  1. Der ABÖJ kann den Vertrag kündigen, wenn die bzw. der TN ungeachtet einer Abmahnung durch die vom ABÖJ eingesetzten Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung die Durchführung des Kurses, Seminars bzw. der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitarbeit des ABÖJ oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt.
  2. Die Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt und berechtigt, auf Kosten der bzw. des TN die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Der ABÖJ behält den vollen Anspruch auf den Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitpreis, erstattet jedoch ersparte Aufwendungen sowie Rückzahlungen.
  3. Der ABÖJ kann vom Vertrag bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer/-innenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten:
    1. Die Mindestteilnehmer(innen)zahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den ABÖJ muss in der konkreten Ausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Kurse, Seminare oder Freizeiten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein (siehe „Besondere Vertragsgrundlagen“).
    2. Der ABÖJ hat die Mindestteilnehmer/-innenzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
    3. Der ABÖJ ist verpflichtet, der bzw. dem TN gegenüber die Absage des Kurses, Seminars bzw. der Freizeit unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer/-innenzahl nicht durchgeführt wird.
    4. Ein Rücktritt des ABÖJ später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
    5. Die bzw. der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einem gleichwertigen anderen Angebot verlangen, wenn der ABÖJ in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für die bzw. den TN aus seinem Angebot anzubieten. Die bzw. der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage geltend zu machen.
    6. Wird der Kurs, das Seminar bzw. die Freizeit aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält die bzw. der TN auf den Preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

6) Elektronische Datenerfassung
  1. Die bzw. der TN erklärt sich damit einverstanden, dass der ABÖJ die persönlichen Daten elektronisch erfasst, speichert und verarbeitet.
  2. Diese werden bei Bedarf auszugsweise an die Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung für die Organisation des Kurses, Seminars bzw. der Freizeit zur Verfügung gestellt.

 

7) Versicherung:
  1. Versicherung ist Sache der bzw. des TN. Im Schadensfall können keine Versicherungsansprüche an den ABÖJ gestellt werden.

 

8) Besondere Vertragsgrundlagen
  1. Die bzw. der TN erklärt als Vertragsgrundlage und als besondere, persönliche Verpflichtung sich bereit, bewusst an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen.
  2. Von der bzw. dem TN wird erwartet, dass am gesamten angebotenen Programm teilgenommen wird.
  3. Auf allen Kursen, Seminaren und Freizeiten herrscht ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.
  4. Die bzw. der TN, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigte, sind dazu verpflichtet, die Kurs-, Seminar- bzw. Freizeitleitung frühzeitig vor Beginn des Anlasses über besondere Bedürfnisse, Allergien, Einschränkungen, etc. zu informieren und gegebenenfalls notwendige Hilfsmittel und/oder Medikamente zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere das korrekte Ausfüllen des Gesundheitsblattes.
  5. Zimmer und Zelte werden nach Geschlecht getrennt. Doppelzimmer oder Zelte werden nur an verheiratete Paare vergeben.
  6. Die bzw. der TN ist zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihr bzw. ihm vom ABÖJ in Form von Info-Briefen oder mündlich zugehen, soweit solche Hinweise nicht zu einer Einschränkung ihrer bzw. seiner vertraglichen oder gesetzlichen Rechte führen.
  7. Für die Durchführung von Kursen und Seminaren gelten folgende Mindestteilnehmer(innen)zahlen:
    1. Basiskurs: 12 Teilnehmende
    2. Aufbau- und Teamleiterkurs: 6 Teilnehmende
    3. Tagesseminare: 12 Teilnehmende
  8. Wird die Mindestteilnehmer/-innenzahl bis vier Wochen vor Beginn nicht erreicht, kann der Kurs, das Seminar oder die Freizeit abgesagt werden.
  9. Für die Durchführung von Freizeiten gelten die Mindestteilnehmer/-innenzahlen, welche in der jeweiligen Ausschreibung angegeben sind.
  10. Bild-, Film- und Tonaufnahmen aus Kursen, Seminaren bzw. Freizeiten dürfen vom ABÖJ zu ABÖJ-internen und externen Zwecken verwendet werden. Den Teilnehmenden ist es untersagt, solche aus Kursen, Seminaren bzw. Freizeiten stammenden Aufnahmen ohne Erlaubnis der darauf abgebildeten Personen in sozialen Netzwerken oder anderswertig zu veröffentlichen.

Stand: Bregenz, 4. November 2022